Ihr Tipp – Ihre Provision

Sie kennen eine Person in Ihrem Familien-, Freunden- oder Bekanntenkreis, einen Arbeitskollegen oder Nachbarn der ein Haus, Grundstück oder eine Wohnung in Stralsund / Umgebung verkaufen oder kaufen möchte?

Empfehlen Sie uns weiter …

… und sahnen Sie ab!

Als Dankeschön schenken wir Ihnen 10 Prozent unserer Maklerprovision, wenn wir das von Ihnen empfohlene Objekt verkaufen!

 

Hier ein kleines Rechenbeispiel:

Wir verkaufen ein von Ihnen empfohlenes Einfamilienhaus auf Rügen zum Kaufpreis von 150.000 Euro. Nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages erhalten Sie 750,- Euro als Tippgeber-Provision (z.B. bei 5% Käuferprovision netto).

 

Wie kommen Sie zur Tippgeber-Provision?

Sie melden uns per Telefon, Email oder über unser Kontaktformular einen Tipp zu einem zum Verkauf stehenden Hauses in Stralsund, ein geplanter Verkauf eines Grundstücks auf Rügen oder einer anderen Immobilie.

Wir kontaktieren Sie und verifizieren das von Ihnen angebotene Objekt und den Eigentümer.

Wir schliessen mit dem Eigentümer der Immobilie einen Vermarktungsauftrag.

Das von Ihnen empfohlene Objekt wird über uns erfolgreich vermittelt bzw. verkauft.

Nach Abschluss der jeweiligen Verträge und nach Zahlungseingang der Maklerprovision auf unserem Geschäftskonto erhalten Sie für Ihren Tipp 10 Prozent unserer Maklerprovision*.

Was genau ist ein Tipp?Die Immobilie darf uns noch nicht bekannt sein.

Die Immobilie ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z.B. durch Inserate in Zeitungen, auf Internetanzeigen, durch Verkaufsschilder, usw.)

Die Immobilie befindet sich in einem Umkreis von ca. 150 km um unser Büro.

gemeinsam zum Erfolg

*Wichtige Hinweise

Die Tippgeberprovision wird bei Privatpersonen bzw. nicht USt-pflichtigen Unternehmen Netto ausbezahlt. Brutto (also inkl. USt) zahlen wir nur an Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind. Für die Endversteuerung der Provision hat der Empfänger selbst zu sorgen.

Bei Nichtzahlung unserer Maklerprovision durch den Auftraggeber erfolgt keine Auszahlung der Tippgeber-Provision.

Bei mehreren Tipps zu einem Objekt erhält nur der erste Tippgeber die Provision.

Die Auszahlung der Tippgeber-Provision an den Eigentümer der Immobilie ist nicht möglich.